Technologieunternehmen


Die zunehmende Geschwindigkeit des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts steht in engem Zusammenhang mit der wachsenden Geschwindigkeit des internationalen Informationsaustausches. Die Entwicklung neuer Technologien macht nicht nur eine Weiterentwicklung des eigentlichen Technologierechts notwendig, zu dem der Schutz des geistigen Eigentums und Lizenz-, Forschungs- sowie Entwicklungsverträge gezählt werden können. Ebenso bedeutsam ist die Entwicklung gesellschaftlicher Strukturen, die eine adäquate Berücksichtigung der typischerweise in jungen Technologieunternehmen anzutreffenden divergierenden Interessen ermöglicht.

Die Umsetzung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse in erfolgreiche Unternehmungen stellt im rechtlichen Bereich besondere Herausforderungen an die Beratung. Dies gilt insbesondere im Bereich von Produkthaftung und Gewährleistung. Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Vertragsverhandlungen mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren oder sich gegenüber Ihren Lieferanten abzusichern. Darüber hinaus vertreten wir Sie - erforderlichenfalls auch gerichtlich - bei der Abwehr oder Geltendmachung von Gewährleistungs- und Produkthaftungsfällen, wobei wir gerade bei Serienschadensfällen auf eine reiche Erfahrung zurückgreifen können.

Wir begleiten Gründer und Investoren bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen, bei der Verhandlung mit privaten oder institutionellen Investoren sowie beim Exit. Dabei bieten wir Beratung in allen rechtlichen Fragen aus einer Hand. Wir beraten Ihr Unternehmen bei der Gründung, der Durchführung von Finanzierungsrunden, bei Verhandlungen über Kooperations- oder Lizenzprojekte sowie bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen unterschiedlicher Größe aus den Branchen Elektronik und Elektrotechnik, Medizintechnik, Biotechnologie sowie IT-Dienstleister.

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