Erbrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechtes, sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen als auch bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilansprüchen. Gerne stehen wir Ihnen auch beim Entwurf von Patientenverfügungen und anderen Schenkungen/Verfügungen unter Lebenden zur Seite.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Erbverträgen. Dabei sind wir aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Kompetenz in der Lage, Sie auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und den damit zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen und/oder eherechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten. Für die steuerliche Expertise können wir dabei erforderlichenfalls auf das Know-How einer Reihe erfahrener externer Steuerberater zugreifen.